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   FG München, 25.10.2011 - 2 K 130/08   

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https://dejure.org/2011,50691
FG München, 25.10.2011 - 2 K 130/08 (https://dejure.org/2011,50691)
FG München, Entscheidung vom 25.10.2011 - 2 K 130/08 (https://dejure.org/2011,50691)
FG München, Entscheidung vom 25. Oktober 2011 - 2 K 130/08 (https://dejure.org/2011,50691)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Verhältnis Option zu Kauf

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerliche Behandlung einer Optionsprämie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verhältnis Option zu Kauf Steuerbarkeit der in Zusammenhang mit einem Anteils-Ankaufsrecht vereinnahmten Optionsprämie als sonstige Leistung nach § 22 Nr. 3 EStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verhältnis Option zu Kauf - Steuerbarkeit der in Zusammenhang mit einem Anteils-Ankaufsrecht vereinnahmten Optionsprämie als sonstige Leistung nach § 22 Nr. 3 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Kurzinformation)

    Optionsprämie aufgrund einer im Zusammenhang mit Anteilsveräußerung erfolgten Optionsvereinbarung als sonstige Einkünfte

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 839
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 10.08.1994 - X R 42/91

    Entgeltliche Bestellung eines Vorkaufsrechts als steuerbare Leistung nach § 22

    Auszug aus FG München, 25.10.2011 - 2 K 130/08
    Hiergegen wendet sich der Kläger unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 10.08.1994, X R 42/91, BStBl II 1995, 57, wonach die Anrechnung der Optionsprämie auf den Kaufpreis als rückwirkendes Ereignis deren Besteuerung im Jahr des Zuflusses entfallen lasse.

    Leistung im Sinne von § 22 Nr. 3 EStG ist jedes Tun, Unterlassen oder Dulden, das Gegenstand eines entgeltlichen Vertrages sein kann und das um des Entgeltes willen erbracht wird; ausgenommen sind Veräußerungsvorgänge oder veräußerungsähnliche Vorgänge im privaten Bereich, bei denen ein Entgelt dafür erbracht wird, dass ein Vermögensgegenstand in seiner Substanz endgültig aufgegeben wird (vgl. BFH-Urteil vom 10.08.1994, X R 42/91, BStBl II 1995, 57 m.w.N.).

    Insoweit unterscheidet sich der zu beurteilende Sachverhalt von dem des BFH-Urteils vom 10.08.1994, X R 42/91, BStBl II 1995, 57, da dort bereits bei Vereinbarung des Vorkaufsrechtes festgelegt worden war, dass die Gegenleistung für das Vorkaufsrecht in voller Höhe auf den Kaufpreis anzurechnen ist und das Erwerbsrecht nicht durch Zeitablauf entfällt.

  • BGH, 23.11.1988 - VIII ZR 262/87

    Aufschiebende Bedingung der Abtretung eines Geschäftsanteils; Formbedürftigkeit

    Auszug aus FG München, 25.10.2011 - 2 K 130/08
    Selbst wenn davon ausgegangen wird, dass die Verkaufsverpflichtung vom 04.04.2001 wegen Verletzung der Formvorschrift des § 15 Abs. 4 Satz 1 GmbHG nichtig war und der Formmangel nicht nach § 15 Abs. 4 Satz 2 GmbHG durch eine in der Form des § 15 Abs. 3 GmbHG erfolgte Abtretung geheilt wurde (vgl. BFH-Beschluss vom 27.03.1998, X B 116/97, unter Hinweis auf das BGH-Urteil vom 23.11.1988, VIII ZR 262/87, DB 1989, 568), obwohl alle der Option unterliegenden Anteile mit notariellem Vertrag vom 15.01.2003 übertragen wurden, so haben die Beteiligten das Optionsgeschäft dennoch zunächst vollzogen.
  • BFH, 17.04.2007 - IX R 40/06

    Keine Änderung der Besteuerungsgrundsätze bei Optionsgeschäften

    Auszug aus FG München, 25.10.2011 - 2 K 130/08
    Für die Dauer von rund 14 Monaten trug der Kläger das Risiko eines Wertverlustes seiner Anteile, der schließlich auch eingetreten ist (vgl. BFH-Urteil vom 17.04.2007, IX R 40/06, BStBl II 2007, 608 unter II.1).
  • BVerfG, 18.04.2006 - 2 BvL 8/05

    Mangels ausreichender Begründung unzulässige Vorlage zur Frage, ob die

    Auszug aus FG München, 25.10.2011 - 2 K 130/08
    Die vom Kläger in Bezug genommenen Verfahren 2 BvL 8/05 und 2 BvL 12/05 wurden mit Beschlüssen vom 18.04.2006 als unzulässig beendet.
  • BFH, 21.09.1982 - VIII R 140/79

    Entschädigung für Wettbewerbsverbot gehört nicht zum Veräußerungsentgelt nach §

    Auszug aus FG München, 25.10.2011 - 2 K 130/08
    Erfolgen im Zusammenhang mit einer Anteilsveräußerung weitere Vereinbarungen gegen gesondertes Entgelt, so ist dieses in die Gewinnermittlung nach § 17 EStG nur einzubeziehen, wenn die zusätzliche Leistung keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung hat (vgl. BFH-Urteil vom 21.09.1982, VIII R 140/79, BStBl II 1983, 289).
  • BVerfG, 18.04.2006 - 2 BvL 12/05

    Wegen unzureichender Begründung unzulässige Vorlage zur Frage, ob die Besteuerung

    Auszug aus FG München, 25.10.2011 - 2 K 130/08
    Die vom Kläger in Bezug genommenen Verfahren 2 BvL 8/05 und 2 BvL 12/05 wurden mit Beschlüssen vom 18.04.2006 als unzulässig beendet.
  • BVerfG, 07.06.1993 - 2 BvR 1148/92

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Abstellens auf ein Tätigwerden bei der

    Auszug aus FG München, 25.10.2011 - 2 K 130/08
    Die in § 22 Nr. 3 EStG aufgestellten Voraussetzungen für die Steuerbarkeit sonstiger Leistungen genügen insoweit rechtsstaatlichen Anforderungen (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 13. August 1986 1 BvR 587/86, Steuerrechtsprechung in Karteiform -StRK-, Einkommensteuergesetz 1975, § 22 Nr. 3, Rechtsspruch 4; vom 7. Juni 1993 2 BvR 1148/92, StRK, Einkommensteuergesetz 1975, § 22 Nr. 3, Rechtsspruch 14).
  • BFH, 27.03.1998 - X B 116/97
    Auszug aus FG München, 25.10.2011 - 2 K 130/08
    Selbst wenn davon ausgegangen wird, dass die Verkaufsverpflichtung vom 04.04.2001 wegen Verletzung der Formvorschrift des § 15 Abs. 4 Satz 1 GmbHG nichtig war und der Formmangel nicht nach § 15 Abs. 4 Satz 2 GmbHG durch eine in der Form des § 15 Abs. 3 GmbHG erfolgte Abtretung geheilt wurde (vgl. BFH-Beschluss vom 27.03.1998, X B 116/97, unter Hinweis auf das BGH-Urteil vom 23.11.1988, VIII ZR 262/87, DB 1989, 568), obwohl alle der Option unterliegenden Anteile mit notariellem Vertrag vom 15.01.2003 übertragen wurden, so haben die Beteiligten das Optionsgeschäft dennoch zunächst vollzogen.
  • BVerfG, 13.08.1986 - 1 BvR 587/86
    Auszug aus FG München, 25.10.2011 - 2 K 130/08
    Die in § 22 Nr. 3 EStG aufgestellten Voraussetzungen für die Steuerbarkeit sonstiger Leistungen genügen insoweit rechtsstaatlichen Anforderungen (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 13. August 1986 1 BvR 587/86, Steuerrechtsprechung in Karteiform -StRK-, Einkommensteuergesetz 1975, § 22 Nr. 3, Rechtsspruch 4; vom 7. Juni 1993 2 BvR 1148/92, StRK, Einkommensteuergesetz 1975, § 22 Nr. 3, Rechtsspruch 14).
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